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Datum: 11.06.2024

Uhrzeit: 10:00

Stadt Nürtingen gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Festlegung von Abflugverfahren

Aktenzeichen: 8 S 299/23

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die klagende Gemeinde wendet sich mit ihrer Feststellungsklage gegen die Festlegung neuer Abflugverfahren am Stuttgarter Flughafen, die u. a. dazu führten, dass ihre Grundstücke und eine von ihr betriebene öffentliche Einrichtung erstmals bzw. künftig stärker betroffen würden. Ihre privaten und kommunalen Belange seien fehlerhaft abgewogen worden. Dies folge schon daraus, dass die nun festgelegten Flugverfahren erheblich von dem Lärmschutzkonzept abwichen, welches seinerzeit dem Planfeststellungsbeschluss für den Stuttgarter Flughafen zugrunde gelegen habe. Jedenfalls gebe es keine hinreichend schwerwiegenden Gründe, die eine Abweichung rechtfertigten. Dass künftig große Bevölkerungsteile entlastet würden, treffe nicht zu. Vielmehr komme es lediglich zu einer sie belastenden „Lärmverschiebung“. Auch ergäben sich weder Verbesserungen hinsichtlich der Luftsicherheit noch hinsichtlich einer geordneten oder flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs. Unabhängig davon fehle es auch an einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

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