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Datum: 11.09.2024

Uhrzeit: 14:00

P.-B. u.a. gegen Stadt Ravensburg wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Hüttenberger Weg'

Aktenzeichen: 8 S 2152/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragsteller - Nießbraucher bzw. Eigentümer von dem Plangebiet benachbarten Wohngrundstücken - wenden sich gegen den Bebauungsplan „Hüttenberger Weg“ der Stadt Ravensburg vom 06.12.2021, der ein allgemeines Wohngebiet vorsieht. Sie machen geltend, dass unberücksichtigt geblieben sei, dass sie als „Unterlieger“ bei Starkregen verstärkt von aus dem Plangebiet wild abfließendem Hangwasser betroffen seien. Die verkehrliche Erschließung sei aufgrund der teilweise geringe Breite des Hüttenberger Wegs nicht gesichert. Die Lärmauswirkungen auf die Bestandsbebauung sowie die Belange des Naturschutzes, insbesondere der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, seien nicht hinreichend berücksichtigt worden. Schließlich werde eine von der Umgebungsbebauung abweichende, höchst verdichtete Bebauung ermöglicht, die auf das angrenzende Baugebiet erdrückend wirke.

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