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  • 5 S 819/22 / 15.05.2024 / F. GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Planfeststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.07.2016 'Stuttgart 21, PFA 1.3a' vom 11.02.2022

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Datum: 15.05.2024

Uhrzeit: 10:30 Termin aufgehoben!

F. GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Planfeststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.07.2016 'Stuttgart 21, PFA 1.3a' vom 11.02.2022

Aktenzeichen: 5 S 819/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Klägerin ist Betreiberin des Flughafens Stuttgart. Sie hält den Planfeststellungsbeschluss zur 3. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Südumgehung Plieningen für rechtswidrig, weil er enteignende Vorwirkung im Hinblick auf Flächen des Zentralen Eingangs zum Empfangsgebäude habe. Auch weiche er in Bezug auf die Ausweisung von Langzeit- und P+R-Parkplätzen in rechtswidriger Weise von dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 14.7.2016 ab.

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