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10. Baden-Württembergischer Verwaltungsrechtstag

Datum: 27.06.2003

Kurzbeschreibung: 


Aus Anlass der Errichtung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden vor 140 Jahren und des 10. Jahrestages seiner Gründung fand am 24. Juni 2003 der 10. Baden-Württembergische Verwaltungsrechtstag statt. Er wurde gemeinsam veranstaltet von der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein - Landesgruppe Baden-Württemberg -. In den Räumen des Landesmuseums für Technik und Arbeit in Mannheim konnten der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Rodewoldt, und der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Weingärtner zahlreiche Rechtsanwälte, Verwaltungsrichter und Behördenvertreter begrüßen. Ministerialdirektor Steindorfner vom Justizministerium Baden-Württemberg zeigte Perspektiven auf zur Zukunft der Verwaltungsgerichtsbarkeit; unter anderem sprach er von Initiativen des Landes zur Zusammenlegung der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Danach referierte Ministerialrat i.R. Dipl.-Phys. Ludwig über die Änderungen der TA-Luft 2002, die eine deutliche Verschärfung bei den allgemeinen und eine erhebliche Ausweitung bei den anlagenspezifischen Anforderungen gebracht habe. Vizepräsident des VGH Prof. Dr. Jörg Schmidt widmete sich einem Thema, das seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert und entschieden wird, nämlich dem Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen. Beiden Referaten folgte eine lebhafte Diskussion der Teilnehmer.

Am Nachmittag schloss sich die Erörterung von Thesen an, die von Teilnehmern eingereicht worden waren. Weitgehend einig war man sich über einen Ansehensverlust der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn in der ersten Instanz zunehmend Einzelrichter entscheiden.

Thema der Podiumsdiskussion war sodann „Die Zukunft der Verwaltungsgerichtsbarkeit.“ Auf dem Podium saßen Prof. Dr. Puhl von der Universität Mannheim, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter Richter am OVG Münster Lieberoth-Leden, Landrat Kretz vom Landratsamt Karlsruhe, Dr. Frank-H. Schmidt vom Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Meditation in Nürnberg und Rechtsanwalt Dr. Kirchberg aus Karlsruhe. Auch hier kam die Vereinheitlichung der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Sprache, aber auch die Gefahr zunehmender Verlagerung originär verwaltungsgerichtlicher Aufgaben in andere Justizbereiche, wie beim Vergaberecht geschehen, im Telekommunikations- und Energiewirtschaftsrechts sowie im Sozialhilferecht anvisiert. Die Verwissenschaftlichung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde mitunter beklagt, trotz vergleichsweise äußerst günstiger Verfahrensdauer in der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit die Verkürzung der Eilverfahren gefordert, aber auch - nachdrücklich von Landrat Kretz - die Verständlichkeit der Entscheidungen für den betroffenen Bürger. Den Möglichkeiten, welche die Meditation bietet, wurde breiter Raum gewidmet, darin aber letztlich kein Aufgabenfeld der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesehen.





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