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Berufung im Planfeststellungsverfahren Landesmesse zugelassen

Datum: 17.05.2004

Kurzbeschreibung: 

Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem Ende letzter Woche den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss die Berufung der sechs von der Landesmesse betroffenen Landwirte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.02.2004 (AZ.: 1 K 1577/03) wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache zugelassen. Die Berufung muss von den Klägern innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses begründet werden (AZ.: 8 S 1066/04).

Die Zulassungsanträge der Stadt Leinfelden-Echterdingen (AZ.: 8 S 1142/04), des BUND (AZ.: 8 S 1144/04) und des NABU ( 8 S 1145/04) sind seit 06.05.2004 beim VGH anhängig. Über diese Anträge wird der Senat zeitnah nach Eingang der Erwiderungen des Regierungspräsidiums entscheiden.

Eine Entscheidung über die ebenfalls beim 8. Senat anhängigen Anträge der Stadt Leinfelden-Echterdingen (8 S 1102/04) und der Landwirte (8 S 902/04) auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist beim derzeitigen Stand noch nicht absehbar.

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