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Verhandlung über den Neubau einer Straßenbahnlinie von Heidelberg nach Kirchheim

Datum: 26.10.2004

Kurzbeschreibung: 


Am

Donnerstag, dem 28. Oktober 2004, 11:00 Uhr,

verhandelt der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Gerichtsgebäude in Mannheim, Schubertstraße 11 (Sitzungssaal III im Untergeschoss) über eine Klage gegen den Planfestellungsbeschluß des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 9. März 2004 für den Neubau einer Straßenbahnlinie zwischen der Heidelberger Innenstadt und Kirchheim. Die neue Linie soll am Römerkreis beginnen, wo sie mit dem vorhandenen Schienennetz verknüpft wird, und auf einer Strecke von ca. 4,4 km über die Ring-, die Carl-Benz-, die Hebelstraße, den Kirchheimer Weg, die Schwetzinger Straße und den Heuauerweg bis zum Friedhof in Kirchheim führen soll.

Klägerin ist die Eigentümerin eines Grundstücks, das an einen großen Fachmarkt vermietet ist. Die Klägerin bezweifelt die Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der im Planungsstadium kommunalpolitisch umstrittenen neuen Linie, insbesondere sei die Finanzierung des Baus nicht gesichert. Die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Straßen werde ebenso leiden wie die Anwohner von Nebenstraßen in Kirchheim, in die Straßenverkehr abgedrängt werde. Außerdem sieht die Klägerin unzumutbare Erschwernisse für den Kunden- und Lieferverkehr zu ihrem Grundstück, von dem eine Teilfläche enteignet werden soll.

Die zum Verfahren beigeladene Heidelberger Straßen- und Bergbahn AG verteidigt die Planung. Sie verweist auf den Nahverkehrsplan der Stadt und verspricht sich eine Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs bei Wegfall der bisherigen Buslinien.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ: 5 S 1063/04).





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