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"Stuttgart 21": Urteile rechtskräftig

Datum: 30.06.2006

Kurzbeschreibung: Dem Umbau des bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhofs in einen 8-gleisigen tiefergelegten Durchgangsbahnhof steht seit heute planungsrechtlich nichts mehr entgegen.

Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hatte mit Urteilen vom 06.04.2006 die Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und zweier von der Planung betroffenen Wohnungseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 28.01.2005 abgewiesen (vgl. Pressemitteilung vom 06.04.2006). Da die Kläger innerhalb der einmonatigen Rechtsmittelfrist, die am 29.06.2006 ablief, keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt haben, sind die Urteile seit heute rechtskräftig.

„Stuttgart 21“ wird den VGH jedoch auch in Zukunft noch beschäftigen. Von den weiteren Abschnitten ist zwar erst der Abschnitt 1.2 „Fildertunnel“ planfestgestellt, gegen diesen Planfeststellungsbeschluss vom 19.08.2005 sind jedoch schon vier Klagen beim VGH anhängig. In diesen Verfahren liegen die Klagebegründungen und seit März diesen Jahres auch die Erwiderungen des Eisenbahn-Bundesamtes und der beigeladenen Deutschen Bahn vor; ein Termin für eine mündliche Verhandlung in diesen Verfahren ist derzeit noch nicht bestimmt.

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