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Verhandlung "Colani-Bad" in Friedrichshafen

Datum: 09.05.2006

Kurzbeschreibung: Am Dienstag, den 16.05.2006, 9.30 Uhr verhandelt der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) über die Gültigkeit des Bebauungsplans "Thermal- und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum" der Stadt Fridrichshafen. Die Verhandlung findet im Technischen Rathaus der Stadt Friedrichshafen, Charlottenstraße 12, statt.

Am
Dienstag, den 16.05.2006, 9.30 Uhr

verhandelt der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) über die Gültigkeit des Bebauungsplans „Thermal- und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum“ der Stadt Fridrichshafen. Die Verhandlung findet im Technischen Rathaus der Stadt Friedrichshafen, Charlottenstraße 12, statt.

Dieser Plan weist in Friedrichshafen-Fischbach das Gebiet zwischen Bodenseeufer und B 31 als Sondergebiet für den Bau eines Thermalbades aus. Mit diesem Bad, dem ein Entwurf des Designers Colani zugrunde liegt und das deshalb in der Bevölkerung als „Colani-Bad“ bezeichnet wird, soll ein Thermalwasservorkommen genutzt werden. Den Antragstellerinnen gehören Wohnhäuser, die nordwestlich des Plangebiets liegen und die durch eine etwa 50 m breite Obstanlage von der geplanten Anlage getrennt sind. Sie wenden sich gegen den ganzjährigen Betrieb des Bades mit bis zu 600.000 Besuchern anstelle des bisher nur saisonalen Betriebs des an dieser Stelle befindlichen Frei- und Seebades mit etwa 120.000 Besuchern im Jahr. Ferner befürchten sie, dass durch die vorgesehene Bebauung der bisher weitgehend freie Blick auf den Seehag und den See erheblich beeinträchtigt werde.

 Die Verhandlung ist öffentlich. Die Verkündung einer Entscheidung im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen (AZ: 8 S 1367/05).

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