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Verhandlung über Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21"

Datum: 13.02.2006

Kurzbeschreibung: Am Mittwoch, dem 29. März 2006, 10:00 Uhr und Donnerstag, dem 30. März 2006 verhandelt der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) über die anhängigen drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 28. Januar 2005 für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart im Planfeststellungsabschnitt 1.1. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III statt.

Gegenstand des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses ist das Kernstück des Projekts „Stuttgart 21“, die Querung des Stuttgarter Talkessels mit der Errichtung eines neuen, in Tal-Querrichtung gedrehten und tiefer gelegten Hauptbahnhofs.

Kläger sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie zwei Wohnungseigentümer.

Alle Kläger wenden sich grundsätzlich gegen das Vorhaben, das aus ihrer Sicht nicht erforderlich und nicht finanzierbar ist. Sie machen ferner vor allem geltend, das Eisenbahn-Bundesamt habe im Rahmen der ihm obliegenden Abwägungsentscheidung verkannt, dass sich anstelle der Umgestaltung in einen Durchgangsbahnhof ein modernisierter Kopfbahnhof eindeutig als bessere Lösung aufdränge. Dieser biete unter nahezu allen Aspekten (Kapazität, Verknüpfung mit dem S-Bahn- und dem regionalen Bahnverkehr, Kosten, Erhaltung des Stadtbilds, Schutz von Natur und Landschaft) erhebliche Vorteile.

Im Verfahren 5 S 848/05 wendet sich der Kläger auch dagegen, dass sein Haus im Zuge der Bauarbeiten für die Tunnelröhren im südlichen Anfahrbereich abgebrochen werden soll. Der Kläger im Verfahren 5 S 847/05 beansprucht für das von ihm bewohnte Haus in der Nähe des nördlichen Anfahrbereichs einen verbesserten Schutz gegen Erschütterungen und sekundären Luftschall. Der BUND wendet zusätzlich ein, dass die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichend seien.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ:  5 S 596/05,  5 S 847/05 und 5 S 848/05).  Eine Verkündung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.

Hinweis: Die weiteren Abschnitte von „Stuttgart 21“ sind erst teilweise planfestgestellt. Insoweit sind beim Verwaltungsgerichtshof vier Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1.2 „Fildertunnel“ vom 19.08.2005 anhängig. Anhängig sind ferner zwei Klagen der Stuttgarter Straßenbahn AG gegen Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums Stuttgart betreffend den Ausbau des S-Bahn-Netzes (U 12, U 6), in der sich der Verkehrsbetrieb gegen Auflagen zum Schutz vor Erschütterungen und sekundären Luftschall wendet.  Verhandlungstermine in diesen Verfahren sind derzeit noch nicht absehbar.

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