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Plakat der IHK Ulm zu Stuttgart 21 kann vorläufig hängen bleiben

Datum: 04.11.2011

Kurzbeschreibung: Das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12.10.2011, mit dem entschieden worden ist, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm unter anderem das ca. 100 m² große Plakat an ihrem Verwaltungsgebäude in Ulm mit den Worten "Allerhöchste Eisenbahn! JA! Unsere Zukunft braucht die ICE-Strecke mit Stuttgart 21" entfernen muss (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12.10.2011), ist nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar. Dies entschied der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 03.11.2011. Das Plakat der IHK Ulm kann daher vorläufig hängen bleiben.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat sein Urteil insgesamt - also auch hinsichtlich der Verpflichtung, das Plakat zu entfernen - gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 Euro für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die IHK Ulm, die beim VGH einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gestellt hat, beantragte deswegen eine Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Diesem Antrag hat der VGH mit dem heute bekannt gegebenen Beschluss stattgegeben und die Vollstreckbarkeit auf die Verfahrenskosten beschränkt. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 6 S 2904/11).

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