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Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplans Heilbronn-Franken; Berufung des Regionalverbands zugelassen

Datum: 01.02.2011

Kurzbeschreibung: Mit Urteil vom 29. April 2010 - 13 K 989/08 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Schwäbisch Hall, verpflichtet, der Klägerin - einem Unternehmen, das sich mit Planung, Ge-nehmigung, Aufstellung und Betriebsmanagement von Windkraftanlagen befasst - einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 167 m auf dem Gebiet der Gemeinde Frankenhardt zu erteilen.

Insbesondere stehe dem Vorhaben nicht die Teilfortschreibung “Windenergie“ des Regionalplans (Regionalplan 2020) des Regionalverbandes Heilbronn-Franken entgegen, da dieser mangels ausreichender Darstellung von Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen nichtig sei (vgl. Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 07.06.2010). Am 25. Juni 2010 hat der im erstinstanzlichen Verfahren beigeladene Regionalverband Heilbronn-Franken beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) beantragt, die Berufung gegen das Urteil zuzulassen (vgl. Pressemitteilung Nr. 26 des VGH vom 27. Juli 2010). Diesem Antrag hat der 8. Senat des VGH nunmehr mit Beschluss vom 24. Januar 2011 (8 S 1530/10) mit der Begründung stattgegeben, die Rechtssache weise im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit der Teilfortschreibung “Windenergie“ des Regionalplans des Regionalverbands besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf.

Das Berufungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 8 S 217/11 anhängig. Wann über die Berufung entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar.

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